Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Staatlichen Museums Ägyptischer Kunst (SMÄK)

1. Geltung

1.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb von allen angebotenen Ticketarten, Gutscheinen und für die Teilnahme an öffentlichen Führungen im Museum des Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst (folgend SMÄK).

1.2. Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets
a) an den Kassen des SMÄK
b) im Onlinevertrieb

1.3. Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen des SMÄK, namentlich der Hausordnung des SMÄK, sowie den jeweiligen hausrechtsbezogenen Einzelanweisungen, welche vor Ort im Museum oder online über die Website https://smaek.de/ einsehbar sind. Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der Kunde* diese allgemeinen Bestimmungen des SMÄK als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das SMÄK stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.

1.4. Die Tickets werden nur an Endkunden verkauft, anderenfalls besteht kein Anspruch auf die auf dem Ticket vorgesehene Leistung des SMÄK. Das SMÄK ist berechtigt, in Einzelfällen und im Onlinevertrieb die Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Kunde zu beschränken.

1.5. Durch den Kauf von Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem SMÄK zu Stande. Ein Weiterverkauf der erworbenen Tickets ist unzulässig.

2. Angebotene Ticketarten

2.1. Dem SMÄK obliegt die Entscheidung, welche der nachfolgend aufgeführten Ticketarten im SMÄK zum Erwerb angeboten werden.

2.2. Museumsticket
Tickets für das SMÄK berechtigen ausschließlich zum Besuch der ständigen Sammlung und Sonderausstellungen, sofern diese in den Besuch der ständigen Sammlung eingeschlossen sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des Tickets nicht etwas anderes ergibt. Tickets für kostenpflichtige Sonderausstellungen, welche nicht in den Besuch der ständigen Sammlung eingeschlossen sind, berechtigen nur zum Besuch der jeweiligen Sonderausstellung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt sind die Tickets nicht mehr übertragbar.

2.3. Gutscheine
Es können Geschenkgutscheine an den Kassen des SMÄK und im Webshop erworben werden. Die Gutscheine können zur Einlösung gegen Museumstickets verwendet werden.

2.4. Zeitfenster-Tickets
Das SMÄK ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und objektiven Maßstäben, insbesondere aus Gründen der Sicherheit der Besucher oder aus konservatorischen Gründen, den Einlass von einer vorherigen Terminbuchung abhängig zu machen und Tickets mit einem festgelegten Einlass- oder Gültigkeitszeitraum (Zeitfenster-Tickets) zu verkaufen. Zeitfenster-Tickets berechtigen nur zum Eintritt während der aufgedruckten Einlasszeit oder Gültigkeitsdauer. Aus denselben Gründen können Tickets vorübergehend aus dem Verkauf genommen werden. Kommt es aufgrund des Besucherandrangs trotz Zeitfenster-Tickets zu einer Überschreitung der Besuchskapazität, sind Wartezeiten bis zu 30 Minuten hinzunehmen.

3. Preise und Bezahlung

Die Eintrittspreise sowie Regelungen zu Vergünstigungen und freiem Eintritt sind in der jeweils gültigen Eintrittspreisregelung des SMÄK festgelegt, die im Kassenbereich sowie auf der Homepage des SMÄK unter https://smaek.de/ihr-besuch/ einzusehen ist bzw. per Mail (info@smaek.de) erfragt werden kann. Geltende Währung ist Euro. Änderungen der Eintrittspreise bleiben vorbehalten.

3.1. Tickets, Kombitickets, Jahreskarten, Gutscheine und öffentliche Führungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20 a UStG.

3.2. Bei Inanspruchnahme von Vergünstigungen oder freiem Eintritt muss bei Erwerb an den Kassen des SMÄK sowie am Besuchstag beim Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten eine entsprechende gültige Bestätigung sowie gegebenenfalls zusätzlich ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Der Nachweis ist zudem auf Verlangen am Einlass zum Museum oder zur Ausstellung vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Einlass in das Museum nicht möglich.

3.3. Rein digital erworbene Produkte (vgl. Satz 1 Ziff. 3.4.2.2) sind vom Kunden vor Besuch des Museums auszudrucken und/oder bei Besuch des Museums in digital lesbarer Form (z.B. auf dem Display eines Smartphones) vorzulegen. Ein Einlass erfolgt nur, wenn der QR-Code vollständig lesbar ist.

3.4. Bezahlung

3.4.1. Bezahlung an den Kassen

3.4.1.1. Die Bezahlung erfolgt an den Kassen des SMÄK. Als Zahlungsoptionen stehen grundsätzlich die Barzahlung sowie die Bezahlung mit der EC- oder Kreditkarte der meisten gängigen Anbieter (VISA, Master Card, etc.) zur Verfügung.

3.4.1.2. Bei der Zahlung mit EC-Karte hat der Kunde Sorge für die Deckung des Kontos zu tragen. Kosten, die aufgrund von Rückbelastungen entstehen, gehen zulasten des Kunden, solange die Rückbelastung nicht durch das SMÄK zu vertreten ist. Im Einzelfall ist das SMÄK berechtigt, nur bestimmte Zahlungsarten in Abhängigkeit vom jeweiligen Kunden zu akzeptieren.

3.4.2. Bezahlung und Versand im Online-Shop

3.4.2.1. Beim Online-Verkauf erfolgt die Zahlung durch Vorkasse des Kunden durch eine der angebotenen Zahlweisen. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.

3.4.2.2. Der Versand der in Ziff. 2 genannten Produkte erfolgt digital per E-Mail an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse.

4. Widerruf/Stornierung

Eine Rückgabe bzw. Stornierung der an den Kassen und im Webshop gekauften Produkte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für online erworbene Produkte der Ziff. 2.3 gilt ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern noch keine (Teil-) Leistungen hieraus in Anspruch genommen worden sind. Einzelheiten zum Widerruf können Sie in der Widerrufsbelehrung des SMÄK einsehen.

5. Einlass und Hausrecht

5.1. Der Kunde hat das an der Kasse oder im Online-Shop (s. Ziff. 3.3) erworbene Ticket in gedruckter oder digitaler Form beim Betreten der Ausstellungsräume vorzuzeigen. Das Ticket wird am Einlass gescannt. Während des Besuchs der Ausstellungsräume hat der Kunde es mit sich zu führen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen.

5.2. Das Personal des SMÄK ist zu jedem Zeitpunkt befugt, auf Grund des Hausrechts nach pflichtgemäßem Ermessen von diesen AGB abweichende Anordnungen zu treffen.

5.3. Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB, die Hausordnungen sowie die Anordnungen des Personals des SMÄK behält sich das SMÄK bzw. seine Bevollmächtigten das Recht vor, den Kunden aus dem SMÄK zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch, wenn durch den Karteninhaber andere Besucher belästigt werden oder der Museumsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.

6. Verjährung

Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung drei Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Ticket erworben wurde.

7. Verlust/Beschädigung und Umtausch

Das SMÄK haftet nicht für Verlust, Verfall oder Beschädigung von Tickets oder Gutscheinen. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz sowie keine Erstattung.

8. Öffentliche Führungen

8.1. Das SMÄK bietet sowohl zahlungspflichtige als auch kostenlose öffentliche teilnehmerbeschränkte Führungen an.

8.2. Für die Teilnahme an öffentlichen teilnehmerbeschränkten Führungen des SMÄK hat der Kunde am selben Tag im Vorfeld der Führung ein gesondertes Führungsticket an der Kasse des Museums oder online zu erwerben. Dieses ist die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Führung. Der Erwerb eines allgemeinen Eintrittstickets für das Museum gibt dem Kunden keinen Anspruch auf einen Teilnehmerplatz bei einer Führung. Der Nachweis für eine Teilnahmeberechtigung an der Führung ersetzt nicht den Kauf eines unter Ziff. 2 genannten Tickets.

8.3. Eine Verschiebung der Termine um bis zu 30 Minuten gegenüber der angegebenen Zeit berechtigt nicht zu einer Reduzierung des Entgelts für die Führung. Die Zeit wird seitens des Führungspersonals entsprechend nachgeholt. Bei darüberhinausgehenden Verspätungen entfällt die Führung. In diesem Fall gilt das unter Ziff. 8.4 genannte.

8.4. Das SMÄK ist berechtigt, bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Ausfall des Referenten, Überschreitung der Besuchskapazität, höhere Gewalt lt. Ziffer 10.2.) die öffentliche Führung abzusagen. In diesem Fall werden bei zahlungspflichtigen Führungen die bereits gezahlten Teilnahmeentgelte erstattet. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern keine Schadensersatzansprüche zu. Bereits gekaufte Tickets für den Zugang zu den Ausstellungsräumen können nicht zurückgegeben werden (vgl. Ziff. 4), sofern nicht ebenfalls ein Grund der Ziffer 10.2 vorliegt.

8.5 Die Regelungen der Ziff. 8.1.-8.4. gelten entsprechend für sonstige durch das SMÄK angebotenen Veranstaltungsformate, sofern diese Regelungen ihrer Natur nach auf das Format der Veranstaltung Anwendung finden können und in der Artikelbeschreibung keine widersprechenden Angaben enthalten sind.

9. Leihgeräte

9.1. Leihgegenstand

9.1.1 Das SMÄK überlässt den Besuchern (in Bezug auf Ziff. 9 „Leihnehmer“) auf Wunsch für die Dauer des Museumsbesuches einen Medienguide mit Hülle, Kopfhörer und Umhängeband.

9.2. Leihdauer

9.2.1. Die Leihdauer beschränkt sich auf die Dauer des Museumsbesuchs zu den regulären Öffnungszeiten des Museums.

9.3. Nutzungsbedingungen

9.3.1. Der Leihgegenstand darf ausschließlich zur Nutzung der vorinstallierten Inhalte in den Museumsräumlichkeiten des SMÄK genutzt werden. Jede andere Nutzung, Modifikation oder Veränderung jeglicher Art des Geräts oder der Software ist untersagt. Eine Mitnahme aus den Museumsräumlichkeiten des SMÄK ist untersagt. Der Gebrauch des Leihgegenstandes durch einen Dritten ist nur mit Erlaubnis des SMÄK zulässig.

9.4. Rückgabebedingungen

9.4.1. Der Leihnehmer hat den Leihgegenstand vor Verlassen der Museumsräumlichkeiten an der Kasse beim Kassenpersonal des SMÄK abzugeben.

10. Haftung des SMÄK

10.1. Das SMÄK haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des SMÄK, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.2. Ist aufgrund zwingender Ursachen in der Sphäre des SMÄK (konservatorische, organisatorische oder technische Gründe) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei Schließungsanordnungen durch Sicherheitsbehörden oder dem SMÄK übergeordneten Behörden, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg u. ä.) der Besuch des Museums oder einer Ausstellung und damit die Nutzung von Tickets nicht möglich, ist das SMÄK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Ticketpreis erstattet. Eine weitergehende Haftung des SMÄK besteht nicht.

10.3. Schließungen werden, soweit möglich, rechtzeitig im Voraus auf der Homepage des SMÄK bekannt gegeben.

10.4. Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Ausstellungsteile geschlossen oder bestimmte Exponate unzugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts oder zu Schadensersatzansprüchen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Einbezug des internationalen Privatrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist München. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist München.

11.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

11.3. Das SMÄK behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 10. Februar 2025

*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.